Ganzheitliche
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Für Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung wird eine Bedarfsabklärung durchgeführt. Diese Abklärung ist für Leistungen der Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die ärztliche Verordnung. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt die Krankenversicherung des Kunden kassenpflichtige Leistungen bestehend aus Abklärungs-/Kontrollmaßnahmen, Grundpflege, Behandlungspflege, gemäss KVG/KLV Art.7 Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen, gegebenenfalls können Zusatzversicherungen aber eine Beteiligung vorsehen. Falls Leistungen erbracht werden, die weder über die Grundversicherung, noch über die Zusatzversicherung der Krankenkassen übernommen werden, gehen diese Kosten direkt zu Lasten des Kunden. Ich empfehle Ihnen, dies bei Ihrer Krankenkasse abzuklären.
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